Immobilienbewertung
Immobilienbewertung im OLG-Bezirk München. Partei- und Gerichtsgutachten TÜV-zertifizierter Bau- und Immobiliengutachter mit über 20 Jahren Erfahrung. Dafür steht der Name KANTNER. In Deutschland, Österreich und der Schweiz. Mit Tätigkeitsschwerpunkt im Oberlandesgerichtsbezirk München und somit den in den Landgerichtsbezirken Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Memmingen, München, Passau und Traunstein.
Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
Wir ermitteln den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke. Den Verkehrswert iSd § 194 BauGB, den Beleihungswert iSd. § 16 PfandBG, den gemeinen Wert iSd. § 9 BewG iVm § 182 BewG und den beizulegender Zeitwert iSd. § 255 Abs.4 HGB. Im Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren.
Neben der Erstattung ordentlicher und insoweit belastbarer Gutachten im Partei- und Gerichtsauftrag sind wir auch beratend tätig. Schwerpunkt bildet dabei die bautechnische Kaufberatung im Zusammenhang mit Immobilienangeboten in Form gutachterlicher Stellungnahmen. Außerdem nehmen wir Wertindikationen respektive Marktwertschätzungen in Form sogenannter Kurzgutachten vor.
Kaufberatung
Sie beabsichtigen den Kauf eines konkreten bebauten Grundstücks? Gerne beraten wir Sie im Vorfeld einer möglichen notariellen Beurkundung. Sichten und prüfen Unterlagen, führen eine bausachverständige Begehung durch oder prüfen die baurechtlichen Gegebenheiten.
Kurzgutachten
Sie benötigen eine unabhängige Schätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie? Dann ist möglicherweise ein sogenanntes Kurzgutachten in Form einer qualifizierten Marktwerteinschätzung bereits zielführend. Eine bau- und immobiliensachverständige Begehung inkludiert.
Verkehrswertgutachten
Sie benötigen ein belastbares Gutachten, beispielsweise über den Verkehrswert, das den Anforderungen der Finanzverwaltung und Justiz entspricht? Dann verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung in der steuerlichen Immobilienbewertung und Gerichtsachverständigentätigkeit.
Immobilienbewertung mit Sachverstand
Der Name KANTNER steht für über 20 Jahre Erfahrung in der Begutachtung von Baumängeln und Bauschäden, der Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke und damit zusammenhängender Rechte.
Simone Kantner
Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)
Beraterin des Bauzentrums der Landeshauptstadt München
Handelsrichterin am Landgericht München I
Ulrich Kantner
Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)
Berater des Bauzentrums der Landeshauptstadt München
Handelsrichter am Landgericht München I
Wertunabhängige Honorierung in der Immobilienbewertung
Die Vergütung erfolgt bei Gerichtsgutachten grundsätzlich als Zeitvergütung und insoweit wertunabhängig. Dies praktizieren wir auch bei Partei- respektive Privatgutachten, wobei wir dabei in Einzelfällen auch eine Pauschalvergütung anbieten.
Kaufberatung
Zeithonorar (Stundensatz netto EUR 170,00)
Beispiel
EFH München, Stadtteil Trudering
Begehung, einfache schriftliche Stellungnahme
ca. netto EUR 340,-
Kurzgutachten
Pauschalhonorar (ab netto EUR 550,00)
Beispiel
EFH München, Stadtteil Harlaching
Begehung, Kurzgutachten
Pauschal netto EUR 550,-
Verkehrswertgutachten
Zeithonorar (Stundensatz netto EUR 170,00)
Beispiel
EFH München, Stadtteil Nymphenburg
Begehung, Gutachten
ca. netto EUR 2.700,-
Bewertung dinglicher Rechte
Wir ermitteln den Wert mit beschränkt dinglichen Rechten belasteter Grundstücke sowie den Wert dinglicher Rechte.
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Wir ermitteln auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses die ortsübliche Vergleichsmiete iSd. § 558 Abs. 2 BGB.
Bewertung
von Sonderimmobilien
Wir ermitteln den Wert von Sonder- bzw. Spezialimmobilien.
Von Infrastrukturimmobilien, Logistikimmobilien, Hotelimmobilien, Gesundheitsimmobilien, Sozialimmobilien, Agrarimmobilien und kirchlichen Immobilien.
Due Diligence
Wir prüfen bebaute und unbebaute Grundstücke ob der baulichen und rechtlichen Gegebenheiten. Erstellen Machbarkeitsstudien (feasibility studies) und ermitteln erforderliche Investitionskosten (capital expenditures).
Recht
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